Leihfrist und Leihfristverlängerung
LERNZENTRUM COTTBUS
Stadt- und Regionalbibliothek
Berliner Str. 13/14
03046 Cottbus
Telefon: 0355 38060-24
oder 0355 38060-0
Die Leihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen (Benutzungs- und Entgeltordnung § 6).
Sonderleihfristen gibt es für:
- Kulturbeutel – 14 Tage
- Kunstwerke der Artothek – 8 Wochen.
Unter Angabe der Benutzernummer (Rückseite Benutzerausweis) bestehen folgende Möglichkeiten, die Leihfrist zu verlängern (Benutzungs- und Entgeltordnung § 7):
- beim Bibliotheksbesuch (im Erdgeschoss),
- schriftlich,
- telefonisch,
- per E-Mail, oder ...
Online:
- der Button "Katalog und Konto" führt in das eigene Benutzerkonto,
- bei den fälligen Medien einen Haken setzen, Button "senden" drücken,
- es erscheint das neue Abgabedatum.
- Nach einem erneuten Einloggen kann überprüft werden, ob die Leihfrist aller Medien tatsächlich verlängert worden ist.
Die Leihfrist pro Medium kann bis zu dreimal verlängert werden, soweit keine Vormerkungen anderer Nutzer vorliegen.